Die nachstehenden Regelungen dienen ausschließlich zur Aufrechterhaltung eines reibungslosen und sicheren Flugbetriebes und sind im Interesse der Gemeinschaft von jedem Klubmitglied zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Diese Klubordnung wird im Klublokal am Südhang ausgehängt bzw. auf der Homepage des Klubs zum Download zur Verfügung gestellt. Siehe auch Punkt 2 dieser Klubordnung.

1. Klubabende

http://markus.webmix.at/infos-fuer-interessenten/klubordnung?preview=trueNach den Vereinsstatuten dienen die meist einmal im Monat stattfindenden Klubabende dem geselligen Treffen und der Erörterung von Klubangelegenheiten. In der Praxis bedeutet dies, dass sämtliche, den Flugbetrieb betreffende wichtige Informationen im Rahmen der Klubabende den Mitgliedern nahegebracht werden. Änderungen von Flugregeln, Sicherheitsbestimmungen, wichtige Mitteilungen über unsere Flughänge samt Zufahrten, Termine und dgl. werden offiziell nur in den Klubabenden besprochen. Es liegt daher im eigenen Interesse, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen, die rechtzeitig im vorhinein angekündigt werden.

2. Informationspflicht

Falls einem Klubmitglied die Teilnahme an einem Klubabend nicht möglich sein sollte, ist das Mitglied verpflichtet, den Informationsrückstand von anderen Klubmitgliedern zu erfragen oder sich auf andere Art diese Informationen anzueignen.

Grundsatz: Unwissenheit ist kein Entschuldigungsgrund bei Fehlverhalten.

3. Fluggelände ( SO/N-Hang)

Von der Disziplin und Umsicht beim Befahren der Zufahrten hängt in hohen Maße die Bereitwilligkeit der Grundeigentümer zur weiteren Überlassung der Plätze ab. Differenzen auf diesem Gebiet können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wir haben kein Recht der Zufahrt, PKW´s sind nur geduldet; Einschränkungen sind jederzeit möglich. Zusätzlich ist der NW-Hang Naturschutzgebiet!

Daher bitte folgendes beachten:

a) Die Zufahrt mit PKW´s ist bis auf Widerruf grundsätzlich nur Klubmitgliedern gestattet.

b) Die Geschwindigkeit ist zu reduzieren, damit keine Gefährdung von Spaziergängern oder Lärmbelästigung der Anrainer auftritt; d.h. ab

Beginn der Altomontegasse (SO/N-Hang) ist ca.30km/h einzuhalten. Sollten die Wege blockiert sein ( andere Fahrzeuge, Morast, Pfützen, etc.), so darf keinesfalls über die angrenzenden Wiesen ausgewichen werden. Auch das Umdrehen auf Wiesen, die nicht dem Klub gehören, ist strikt untersagt. Das Abstellen der Kraftfahrzeuge ist ebenfalls nur auf den Grundstücken gestattet, die vom Klub gepachtet sind. Auf dem Westhang darf daher auf der Wiese nur von der Tafel „Modellfluggelände“ bis zum Hochstand abgestellt werden! Das Parken hat dort parallel zur Straße (längsseitig!) zu erfolgen. Bei Herannahen eines landwirtschaftlichen Fuhrwerkes ist unverzüglich Platz zu machen. Jedes Mitglied ist hinsichtlich seines Fahrzeuges dem Grundeigentümer allein verantwortlich, der Klub haftet in keinem Fall für Personen- oder Sachschäden, die durch Fahrzeuge entstehen.

4. Flugbetrieb

Jeder Flug muss dem Können des Piloten unter Einbezug der jeweiligen Wetterverhältnisse angepasst sein. Das bedeutet u.a., dass ausreichender Abstand zu Personen und Sachen einzuhalten ist und dass man stets Bedacht nehmen muss, dass Notsituationen eintreten können (Senderausfall, Windböen, Materialbruch, etc.). Häufig wird eine bestimmte Flugrichtung am Hang festgelegt, die als bindend zu betrachten und unbedingt einzuhalten ist. Start: Jeder Pilot ist dafür verantwortlich, dass der Startraum frei ist (von Personen, Modellen, Hochstartseilen, etc.). Das man sich beim Einschalten des Senders (auch probeweise!!) außerdem vergewissern muss, ob die Frequenz frei ist, muss als selbstverständlich betrachtet werden. Der eigentliche Start ist laut und deutlich anzusagen. Die Landung darf nur auf den gepachteten Wiesen erfolgen. Sie ist ebenfalls laut und deutlich anzusagen und hat so stattzufinden, dass keine wie immer geartete Gefährdung von Personen eintritt. Der Abstand des Landeplatzes vom Piloten bzw. der Pilotengruppe ist daher stark von den Windverhältnissen, den Eigenschaften des Modells und dem Können des Piloten abhängig. Der Landeanflug eines schnellen Wettbewerbsmodells bei starkem Wind muss im allgemeinen wesentlich weiter weg von Personen erfolgen, als bei einem ‘Fun Flyer’ bei Windstille.

5. Sicherheit

Beim heutigen Stand der Modell- und Fernsteuertechnik muss sich jedes Mitglied bewusst sein, dass Modellfliegen eine gefährliche Sportart sein kann. Es kann daher nicht oft genug wiederholt werden, dass jeder Pilot verpflichtet ist, sein Verhalten auf dem Fluggelände so zu gestalten, dass keine Gefährdung von Personen oder Sachen auftritt. Daher wird von neuen Mitgliedern erwartet, dass diese solange ihre Modelle nur unter Aufsicht am Fluggelände in Betrieb nehmen, bis sie entweder die Flugprüfung B absolvierten oder die äquivalente Flugleistung von einemVorstandsmitglied oder einer vom Vorstand bestimmten Person bestätigt wurde. Jeder Pilot ist für sein Handeln selbst verantwortlich, der Klub übernimmt keine Haftung. Jedes ordentliche Mitglied muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dies ist zum Beispiel durch den Beitritt zum Aero-Club gegeben. Alternative Haftpflichtversicherungen müssen durch den Vorstand freigegeben werden. Für Modellpiloten aus dem Bekanntenkreis unserer Mitglieder (häufig Anfänger und ohne Versicherung) haftet das einladende Mitglied des MFK. Das bedeutet, dass es sich vergewissern muss, ob der Gast auch in der Lage ist, die vorstehenden Flugregeln einzuhalten. Andernfalls muss unser Mitglied jederzeit in die Geschehnisse eingreifen können, z.B. durch sofortige Übernahme des Senders, Hilfe in kritischen Situationen, bei der Landung, u.dgl. An den Hängen sind die Flugverbotszonen unbedingt einzuhalten! Bei Wettbewerben und Veranstaltungen können gesonderte Regelungen getroffen werden. Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Regelung bzw. bei bewusstem Zuwiderhandeln behält sich der Vorstand das Recht vor, entsprechende Konsequenzen zu ziehen.

Diese Klubordnung tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft und ersetzt damit alle bisherigen Klubordnungen.

Breitenfurt, 9. April 2013 

Der Vorstand des MFK-Breitenfurt

Die Klubordnung und die Vereinsstatuten als PDF finden Sie unterhalb

Klubordnung.pdf
Vereinsstatuten ab 01.April 2019.pdf